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Sozialpädagogische Familienhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH, § 31 SGB VIII) stellt die intensivste Form ambulanter Hilfen dar. Sie berät Familien, klärt den Hilfebedarf, interveniert bei Krisen und stärkt die erzieherischen Kompetenzen.
Zielgruppe: Familien
Diese Hilfe richtet sich an junge Menschen oder Familien
- die erzieherische, persönliche und soziale Schwierigkeiten aus eigenen Kräften heraus nicht bewältigen können,
- für die ambulanten Hilfe der sozialen Dienste des Jugendamtes oder der Beratungsstellen nicht ausreichen und
- für die Erziehungshilfe in einer Pflegefamilie oder in einer stationären Wohngruppe nicht oder nicht mehr erforderlich ist.
