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Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung

Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) unterstützt Kinder und Jugendliche bei der sozialen Integration als additive Maßnahme im stationären Setting (i. V. mit § 34 SGB VIII) oder als Hinführung zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung von besonders gefährdeten oder benachteiligten Jugendlichen im ambulanten Setting. 

Dieses Hilfsangebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration, zur Stabilisierung in ihrem Lebensumfeld oder zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung benötigen.

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