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Erziehungsbeistandschaft

Erziehungsbeistandschaften (§ 30 SGB VIII) haben zum Ziel, Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben unter Einbeziehung des familiären und sozialen Umfeldes zu helfen. Erziehungsbeistände bewegen sich im Spannungsfeld familiärer Bezüge. In erster Linie arbeiten sie mit dem jeweiligen Kind, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen. Sie schließen aber das familiäre System in ihre Betrachtungsweise mit ein. Sie sind Anwälte der Kinder oder Jugendlichen, aber auch Mittler und Förderer in der Familie

  • durch den Aufbau einer belastbaren Beziehung mit gegenseitigem Respekt;
  • als verlässlicher Partner in Konfliktsituationen, ohne parteilich zu sein.

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