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Ambulante Familientherapie

Das Angebot der Ambulanten Familientherapie definiert sich als Zusatzangebot zu bestehenden Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung (Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII, Förderung in einer Tagesgruppe § 32 SGB VIII, Unterbringung in Vollzeitpflege  § 33 SGB VIII, Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 34 SGB VIII). 

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